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Der Bezirksrat besteht aus 17 Bezirksratsmitgliedern, die von den Mitgliedsgemeinden ernannt werden, und ist das politisch-administrative Kontroll- und Führungsorgan der Bezirksgemeinschaft. Von den verschiedenen Funktionen, für die er zuständig ist, möchten wir die wichtigsten nennen:
Die Beschlüsse zu diesen Gegenständen dürfen nicht im Dringlichkeitsverfahren von anderen Organen der Bezirksgemeinschaft gefasst werden. Ausgenommen sind Beschlüsse zur Änderung des Haushaltsplanes; diese sind dem Rat binnen der nächsten 60 Tage zur Genehmigung vorzulegen, ansonsten verfallen sie.