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Bezirksrat

Aufgaben des Bezirksrats:

Der Bezirksrat besteht aus 17 Bezirksratsmitgliedern, die von den Mitgliedsgemeinden ernannt werden, und ist das politisch-administrative Kontroll- und Führungsorgan der Bezirksgemeinschaft. Von den verschiedenen Funktionen, für die er zuständig ist, möchten wir die wichtigsten nennen:

  • Genehmigung der Satzung und der Verordnungen;
  • Feststellung der gesetzlichen Zusammensetzung und Erklärung des Verfalls der Mitglieder;
  • Wahl des Bezirksausschusses, des Präsidenten und des Rechnungsprüfers;
  • Genehmigung der Jahres- und Mehrjahreshaushalte samt entsprechender Bilanzänderungen sowie der Jahresabschlussrechnung;
  • Beschlussfassung über die Programme für Arbeiten und Dienste zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts der Gemeinschaft sowie über Voraus- und Programmberichte;
  • Festsetzung der Beteiligungsquoten der Gemeinden;

Die Beschlüsse zu diesen Gegenständen dürfen nicht im Dringlichkeitsverfahren von anderen Organen der Bezirksgemeinschaft gefasst werden. Ausgenommen sind Beschlüsse zur Änderung des Haushaltsplanes; diese sind dem Rat binnen der nächsten 60 Tage zur Genehmigung vorzulegen, ansonsten verfallen sie.

Präsident

Schriftführerin

Mitglieder