Sie befinden sich hier: Home > Verwaltung > Transparente Verwaltung > Allgemeine Bestimmungen > Dreijähriger Plan zur Korruptionsvorbeugung und für Transparenz > Dreijähriger Plan zur Korruptionsvorbeugung und für Transparenz und Anlagen

Transparente Verwaltung

Dreijähriger Plan zur Korruptionsvorbeugung und für Transparenz und Anlagen

 

Verweise auf das Dekret

Art. 10, c. 8, lett. a), d.lgs. n. 33/2013

Aktualisierung

Jährlich


Jahr Titel Link
Dreijähriger Plan zur Korruptionsvorbeugung und für Transparenz und Anlagen Link zur Seite

Letzte Aktualisierung: 14.01.2025