Sie befinden sich hier: Home > Verwaltung > Organe > Präsident

Präsident

Der Präsident ist der gesetzliche Vertreter der Bezirksgemeinschaft; ihm obliegen folgende Aufgaben:

  • Einberufung des Bezirksrates und des Bezirksausschusses, in denen er den Vorsitz führt;
  • Durchführung der Entscheidungen des Bezirksrates und des Bezirksausschusses;
  • Überwachung und Kontrolle der Dienststellen und Ämter sowie Ausführung der Rechtsakte;
  • Anordnung sämtlicher Maßnahmen, die das Personal betreffen und nicht der Zuständigkeit des Bezirksausschusses oder des Generalsekretärs bzw. einem leitenden Angestellten vorbehalten sind.

Der Präsident wird im Falle von Abwesenheit oder Verhinderung durch den Vizepräsidenten, der vom Präsidenten unter den Assessoren namhaft zu machen ist, ersetzt.

Präsident

Vizepräsidentin